Der Rechtsbegrif der Judikative (lat. iudicare, "Rechtsprechen"; früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die "richterliche Gewalt" im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben der Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt) und der Exekutive (regierung als ausführende Gewalt) die dritte oder rechtssprechende Gewalt.
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